SONDERFLUGPOST „Weihnachten 2010“ am 24.12.2010
Das Flugpostauswechslungsamt 1000 Wien wird am 24.12.2010 eine Sonderflugpostabfertigung „Weihnachten 2010“ nach Oberndorf über Salzburg durchführen.
Zugelassen sind mit österreichischen Briefmarken und Freistempelabdrucken freigemachte nichtbescheinigte Priority-Sendungen zum Standardentgelt.
Schlusszeit: 14. Dezember 2010, 24.00 Uhr
Die Aufgabe von Belegen zu dieser Sonderflugpostabfertigung ist bei der Zentralen Stempelstelle – Philatelie, 1010 Wien, sowie bei allen Sonderpostämtern und – ausnahmsweise für diesen Flug – beim Postamt 4411 Christkindl möglich.
Die Belege können auch unter Umschlag an die Zentrale Stempelstelle – Philatelie, Fleischmarkt 19, 1010 Wien, versendet werden. Dort erfolgt die Entwertung der gültigen Briefmarken auf den Belegen mit dem vorgesehenen Sonderstempel.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch auf allenfalls verwendeten Sammelumschlägen der Sonderflugpostabfertigung
„Weihnachten 2010“ angebracht sein muss.
Die Sendungen tragen im Anschriftfeld den vorgeschriebenen Leitvermerk, den Namen und die Anschrift des Empfängers des Beleges (der in den meisten Fällen auch der Absender sein wird). Ein zusätzlicher Hinweis auf den Ort oder das Land des Ereignisses ist nicht mehr notwendig.
Die Absenderangabe (auf der Rückseite) kann unterbleiben. Postlagernd (poste restante) beanschriftete Sendungen
sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass die Briefmarken und Freistempelabdrucke ausschließlich auf der Vorderseite der Sendungenangebracht sein dürfen. Das Freimachungsentgelt beträgt 0,55 € für nichtbescheinigte Sendungen im Inland, im europäischen Ausland 0,65 € und Welt 1,40 €.
Zu dieser Sonderflugpostabfertigung werden auch Sendungen aus dem Ausland zugelassen, bei denen neben
der Freimachung für die Beförderung aus dem Ausland nach Österreich zusätzlich gültige österreichische Briefmarken
(nicht entwertet) für die Weiterleitung angebracht sind.
Die Anschrift dieser Sendungen muss den Leitvermerk „Sonderflugpostabfertigung Weihnachten 2010“, das Bestimmungsamt 1010 Wien und das Bestimmungsland Österreich oder Austria/Autriche enthalten.
Der Leitvermerk muss auch auf der Anschriftseite links oben angegeben sein.
Als Ankunftstempel wird der Sonderstempel vom 24.12.2010 Oberndorf verwendet.