Hallo Leon,
grundsätzlich sind beide Marken sammelwürdig; die Zähnung ist hier nicht so wichtig, denn es handelt sich nicht um Briefmarken, sondern um Vignetten, also um kleine Klebebildchen, die als Werbung mit auf eine Postsache geklebt werden konnten, aber mit dem Porto oder der Postbeförderung überhaupt nichts zu tun haben.
Beide Vignetten haben Linienzähnung, was zur Folge hat, dass die Ecken (meistens) wie abgeschnitten aussehen; das ist bei dieser Zähnungsart aber normal. Eine der Vignetten hat links oben einen Einschnitt oder Einriss, solange man aber kein besseres Exemplar besitzt, kann man das gezeigte Stück durchaus aufheben.
Viele Grüße
Cantus