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 Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen

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gesi
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BeitragThema: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptySa Jan 21, 2017 6:03 pm

Mein Problem ist, ich möchte die AK und die Briefmarke getrennt aufheben.
Beim ablösen der Briefmarke also beides nicht beschädigen.

Hat jemand damit Erfahrung, einen Tipp?

Vielen Dank!!!
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Gerhard
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Gerhard


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BeitragThema: Re: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptySa Jan 21, 2017 7:41 pm

Hallo @gesi.

mein Rat dazu ist zwar nicht direkt eine konkrete Antwort auf deine Frage - aber ich rate dir davon ab, die Briefmarken grundsätzlich von Ansichtskarten abzulösen.
Egal von welcher Seite man es sieht, es ist nicht wirklich sinnvoll.
Eine Ansichtskarte, die gelaufen ist, ist von höherer Wertigkeit, wenn auch die Rückseite korrekt der Verwendung entsprechend erhalten geblieben ist: es ist ein Zeitdokument, Vorder- und Rückseite gehören zusammen, warum zerstören?
Die Briefmarken, die für Ansichtskarten verwendet wurden, sind üblicherweise nicht von hohem Katalogwert, meist Massenware - also ein ablösen erscheint nicht notwendig, eine entsprechende Marke für die "gestempelt-Sammlung" wird sich einfach finden lassen.
Sollte jedoch eine AK mit einer besonderen Briefmarke frankiert worden sein, so ist auch dann ein Ablösen nicht zweckmäßig, denn auch dann ist das Ganzstück (die Marke auf der Karte) höherwertig.

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard
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BeitragThema: Re: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptySa Jan 21, 2017 7:51 pm

Hallo Gerhard,
ja, genau dies sind die zwei Herzen in meiner Brust, einerseits, andererseits!

Die Briefmarken passen zu einem Sammelgebiet, sie wurden auch extra dafür verwendet.
Viele haben einen Stempel vom Nordkap oder sonstigen sehenswerten Stempel.

Danke für Deine Antwort, ich verwerfe das Vorhaben die Marken abzulösen.
Dein „du bist ja verrückt, es trennen zu wollen“ ;-) hat mich sehr darin bekräftigt.
Danke schön!!!
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Gerhard
Admin
Gerhard


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BeitragThema: Re: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptySa Jan 21, 2017 8:54 pm

gesi schrieb:

Dein „du bist ja verrückt, es trennen zu wollen“ ;-) hat mich sehr darin bekräftigt.

Hallo @gesi,

gute Entscheidung! Genau so hab ich es gemeint, aber geschrieben habe ich doch schön, oder? cheers

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard

p.s.: zeig uns doch ein paar der Karten (Vorder- und Rückseite) bitte

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Jurek
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BeitragThema: Re: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptySo Jan 22, 2017 7:55 am

Zum Gerhards P.S.:
oha, wenn dabei welche der Ansichtskarten nicht über 70 Jahre alt wären, dann wäre das aus Erfahrungen in diesem Forum eine ziemlich hei/ß(kl)e Sache...
Heutzutage gibt es auch legalisierte Piraterie, wo man zuerst schießt bevor man mahnt und androht....
Ich durfte nicht einmal hier auf nur einer simplen und jedem zugänglichen Landkarte etwas zeigen.....
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Gerhard
Admin
Gerhard


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BeitragThema: Re: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptySo Jan 22, 2017 9:06 am

Jurek schrieb:

oha, wenn dabei welche der Ansichtskarten nicht über 70 Jahre alt wären, dann wäre das aus Erfahrungen in diesem Forum eine ziemlich hei/ß(kl)e Sache...

Hallo Jurek,

.... die negative Erfahrung in diesem Forum bezieht sich bisher ausschließlich auf Landkarten und Landkartenausschnitte.

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard
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Jurek
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Jurek


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BeitragThema: Re: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptySo Jan 22, 2017 5:29 pm

Nun ja, "bisher".  
Wollen wir dann hoffen, dass Ansichtskarten (auf meinen neueren Ansichtskarten steht hinten aufgedruckt ©️ und ich wage das hier auch nicht abzubilden) dürfen hier trotzdem abgebildet werden und sonderbarerweise nur Landkarten/ -Auszüge davon nicht…
Ich weiß nur soviel, dass wenn ich z. B. auch selbst mit Selbstauslöser Fotos draußen von mir mache, könnte ich dafür belangt werden, wenn im Hintergrund welche Bauten/Häuser auf den Bildern zu sehen sind, die ich samt damit im Internet veröffentlichen würde…  Ich müsste eigentlich solche Gebäude schwärzen.
Und das wird sich m. E. auf alle "geistigen Eigentümer" (bis 70 Jahre) beziehen.
Ich würde empfehlen das zuerst juristisch zu klären, bevor hier wieder wer ohne Vorwarnung gleich ordentlich zu Kassa "gebeten" wird. = (0043 (0) 660 555 06 95; mmag.peterstastny@yahoo.com).
Das schreibe ich also öffentlich und nicht als PN, weil m. E. uns alle das angehen sollte, bevor wer ganz legal eben auch ohne Vorwarnung, großen Schaden erleidet.

Das Ganze ist mir natürlich zu "schräg" und würde mir nie in Sinn kommen wen anzuklagen, weil der mein Bild verwendet hatte (sonst bräuchte ich es nicht reinstellen!), aber irgendwelche Leute gibt es leider, die gerne (ohne Vorwarnung) gleich wen anzeigen wollen, damit sie ordentlich kassieren können.  Sad  (Und das ist m. E. ja eine Frechheit, anstatt zuerst einen abzumahnen, damit der die Chance hat das sofort zu löschen und gut ist…).

Aber wenn es in Ordnung ist dass die neueren Ansichtskarten mit Bildern welcher Fotografen veröffentlicht werden, dann super!  Smile
Hier will doch niemand diese kommerziell nutzen, auch wenn das hier auch keine Rolle spielt!

Beste Philagrüße und Entschuldigung bitte, dass mir immer noch in Knochen liegt, was mir hier jemand (dankenswerter weise) dazu schrieb und was für mich wichtig ist das zu wissen, und als ev. Schutz das auch weiter zu geben.  Sei es, ich bin da "zu vorsichtig" (?)
Ich wollte jedenfalls hier niemandem die Freude verderben.   Cool
Jurek
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Jurek


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BeitragThema: Re: Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen   Briefmarke ablösen, ohne die AK zu beschädigen EmptyMo Jan 23, 2017 6:32 pm

Guten Abend Frau Michaela, Herr Gerhard und alle anderen,

da es uns alle angeht, schreibe ich das hier nicht als versteckte PN an wem, sondern offen an alle.
Ich habe gerade telefonisch mit dem Herrn MMag. Peter Stastny (Jurist) über die Sache hier gesprochen.
Es ist schon so wie ich das hier davor im Grunde gemeint habe.
Um vorsichtshalber Ärger sich zu ersparen bzw. diesen zu vermeiden, sollte bitte fast jedes "geistige Eigentum" (Ausnahmen gibt es wenige, wie gewisse Dinge im Schulwesen etc., und natürlich auch Briefmarken dürfen abgebildet werden) in Form von welchen Bildern (egal ob Fotografie, Graphiken oder Gemälde von Dritten) wie hier Betreff der Bilder aus den Ansichtskarten (da gibt es auch gewisse Regelungen…), die nicht älter als 70 Jahre sind und man dazu keine schriftliche Erlaubnis des Urhebers hat, NICHT veröffentlicht werden.
Der Anwalt des Urhebers hat das Recht ohne Vorwarnung gleich ordentlich betreffende Personen zu Kassa zu bieten (auch das hatte mir Herr MMag. Stastny erklärt), wenn das ohne Genehmigung auch hier veröffentlicht wird.

Telefonische Rückfragen dazu könnt ihr dann mit dem Herrn MMag. Stastny abklären (siehe im Vorbeitrag die Tel.-Nr.).
Aber nochmals: Es betrifft alle Ansichtskarten bis 70 Jahre und ohne Genehmigung des Urhebers, egal ob hinten ©️ steht oder nicht.  Das darf hier nicht abgebildet werden!  Hat also nur mit Landkarten nichts zu tun.

Das schreibe ich, da das zum Nutzen aller sein soll, damit sie damit keine böse Überraschung erleben müssten, wie es leider schon mal hier geschehen war, was sehr teuer gewesen war, geschweige der Ärger und Haufen Formalitäten etc.

Vielen Dank und beste Philagrüße!
Jurek  Wink
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