Auf dem Gebiet Mecklenburgs und Pommerns kam der Postdienst nach Kriegsende total zum Erliegen.
Eine erste lokale beschränke Aufnahme des Postverkehrs fand ab dem 16. Mai 1945 in der Stadt Schwerin statt. Grundlage war die Anordnung des Oberbürgermeisters vom 15. Mai 1945. Danach war:
- Das Versenden von Postkarten an Schweriner Bewohner unbeschränkt zulässig.
- Briefe durften an Schweriner Bewohner durch Behörden und Ärzte gesandt werden, ebenso an Behörden und an Ärzte.
- Eine Frankierung der Postsendungen erfolgte nicht.
Wahrscheinlich wurde dieser Postdienst kurze Zeit später wieder beendet.
Im britisch besetzten Teil Mecklenburgs wurde der Postverkehr für den Zivilverkehr am 14. Juni 1945 wiederaufgenommen. Zulässig war der Versand von Postkarten zu sechs Pfennig. Verwendet wurden dazu unter anderem Ganzsachen mit einen Werteindruck "prepaid 6 Pfg bezahlt". Diese Ganzsachen unterscheiden sich durch unterschiedliche Zudrucke in deutscher und englischer Sprache auf der Vor- und Rückseite.
Die Abbildungen 1 und 2 zeigen eine solche Ganzsache vom 20. Juni 1945 aus Schwerin nach Flensburg. Auf der Vorderseite trägt diese den Vermerk "Correspondences only on the backside!" und "Mitteilungen nur auf der Rückseite". Rückseitig steht der Vermerk "CORRESPONDENCE" und "(Mitteilung)".
Die Abbildungen 3 und 4 zeigen eine Ganzsache, welche am 24. August 1945 in der pommerschen Kleinstadt Torgelow, unweit von Stettin verwendet wurde. Da die Ganzsache zu diesem Zeitpunkt bereits ungültig war, wurde vom Postbeamten handschriftlich der Vermerk "Gebühr bezahlt" hinzugefügt.
Auf der Vorderseite trägt diese den Vermerk "Write only at the back!" und "Mitteilungen nur auf der Rückseite". Rückseitig steht der Vermerk "CORRESPONDENCE (clearly in Latin script)" und "(Mitteilungen) (deutlich mit lateinischen Buchstaben schreiben)".