Erneute Korrektur
Hallo rwh,
du hast offensichtlich das Wort "Privatganzsache" nicht begriffen. Alle Ganzsachen, die auf Privatbestellung amtlich hergestellt worden sind, sind Privatganzsachen . Es gibt keine österreichischen Privatganzsachen, die nicht amtlich hergestellt worden sind, denn nur diese Ganzsachen waren berechtigt, auf die eine oder andere Weise von der österreichischen Post befördert zu werden.
Unter regulären amtlichen Ganzsachen versteht man solche, die von der Post im Rahmen ihrer laufenden Ausgabeplanung oder Ausgabepolitik hergestellt und vertrieben worden sind, Privatganzsachen dagegen sind solche, deren Entstehung ausschließlich auf private Initiative zurückzuführen ist. Diese private Initiative kann auf Privatpersonen, Firmen, Vereine, Messeorganisationen, Flugpostveranstalter, Sportereignisse und anderes mehr zurückgehen, wer da schließlich den Anstoß gab, ist aber unerheblich für die Definition der Privatganzsache.
Beste Grüße
Cantus