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 Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt!

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AutorNachricht
Gerhard
Admin
Gerhard


Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! Empty
BeitragThema: Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt!   Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! EmptyDo Jun 24, 2021 7:25 pm

Liebe Sammlerfreunde,

da die EU nicht imstande ist, die großen Handelsplattformen zur Entrichtung einer gerechten Steuer zu bringen, muss der "kleine Mann" zur Kasse gebeten werden!

Viele Briefmarkensammler kaufen im Internet in Drittländern Briefmarken. Bisher galt eine Freigrenze für diesen geringwertigen Import von 22,-. Diese Freigrenze fällt nun.

Für alle Käufe fällt nun die Einfuhrumsatzsteuer an.

Zusätzlich verrechnet auch die Post nun bei jedem dieser Käufe eine Gebühr von 5,- Euro Importtarif
und zuätzlich eventuell 24 Euro Bearbeitungs- und Lagerentgelt!

Hier die offizielle Nachricht der österr. Post AG:

Mit 1.7.2021 fällt auf Basis einer Entscheidung der EU-Kommission die Freigrenze in Höhe von 22,- Euro für jede Lieferung aus einem Nicht-EU Land (z.B. USA, China, etc.) und es fallen Einfuhrabgaben an. Was bedeutet das für mich als Verbraucher*in? Darf ich jetzt nicht mehr bei günstigen chinesischen Online-Portalen shoppen?

Gleich vorweg: Natürlich können Sie weiterhin in allen Ländern shoppen, aus denen Sie bisher ihre Waren bezogen haben. Allerdings müssen Sie ein klein wenig aufpassen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Bis jetzt war es einfach: Handyhüllen, Bücher oder Kleinteile für Bastler*innen konnten problemlos in einem Drittland (Land außerhalb der EU) gekauft werden. Lange Lieferzeiten nahm man gerne in Kauf, da der günstige Preis über die Wartezeit hinwegtröstete. Ab Anfang Juli ist für jede Lieferung Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Auch für Waren, die einen Wert geringer als 22,- Euro haben.
Wer muss Einfuhrabgaben zahlen?

Im Optimalfall verrechnet Ihnen der Versender diese Abgabe und stellt Sie in Rechnung. Wunderbar, für Sie gibt es nichts mehr zu tun, außer sich über Ihre Bestellung zu freuen.
Sollte das jedoch nicht der Fall sein, dann übernimmt das die Österreichische Post für Sie. Sie führt den Betrag an die Zollbehörde ab, Sie zahlen diesen Betrag dann, sobald die Sendung zugestellt wird. Hinzu kommt noch ein Zollstellungsentgelt für den dafür entstandenen Aufwand.
Fehlende Rechnung

Ein klein wenig aufwändiger wird es, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nicht vom Versender abgeführt wurde, der Österreichischen Post jedoch kein Beleg über den Warenwert (z.B. Rechnung) zur Verfügung steht. In diesem Fall werden Sie als Empfänger*in kontaktiert um die notwendigen Dokumente beizustellen. Für diesen Aufwand und für die notwendige Zwischenlagerung Ihrer Bestellung wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt verrechnet.
Beispiel für fehlende Rechnung

Sie haben sie ergattert! Die unwiderstehliche Handtasche, nach der sie seit Monaten suchen. Und das noch zu einem mehr als attraktiven Preis, bestellt bei einem Unternehmen in den USA. Die Handtasche kostet 100,- Euro, Versandgebühren fallen in Höhe von 25,- Euro an. Einziges Problem: Der*die Händler*in hat keine Einfuhrumsatzsteuer abgeführt und auch keine Rechnung beigelegt.

Was passiert? Die Sendung wird von der Post gelagert und ein*e Mitarbeiter*in wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Entweder per E-Mail oder postalisch werden Sie nach einer Rechnung gefragt. In den meisten Fällen werden Sie die Rechnung als PDF bereits auf ihrem PC gespeichert haben, per E-Mail oder auf dem Postweg erhalten haben. Sie leiten diese Rechnung an die Österreichische Post weiter. Dann geht alles seinen Lauf, die Einfuhrumsatzsteuer kann berechnet werden.

Einfuhrumsatzsteuer: (100,- Warenwert + 25,- Versand =125) 125 * 20 % = 25,- Euro
Importtarif Drittlandsendungen: 5,- Euro (In Planung vvs. gültig ab 01.07.2021)
Bearbeitungs- und Lagerentgelt: 24,- Euro

Das macht in Summe 54,- Euro, die im Zuge der Zustellung kassiert werden.
Fazit

Der Einkauf in Nicht-EU-Ländern ist weiterhin möglich. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden ist es ratsam Lieferant*innen auszuwählen, die bereits vorab die Einfuhrumsatzsteuer abführen bzw. den Rechnungsbeleg Ihrer Sendung beilegen.

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard
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wilma
Mitglied in Silber
wilma


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BeitragThema: Re: Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt!   Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! EmptyDo Jun 24, 2021 7:51 pm

Hallo Gerhard,

besten Dank für den präzisen Beitrag - ich habe das schon "läuten" gehört, sprich hatte nur vage Infos...

Dies betrifft mich nur am Rande, da sich meine Einkäufe zu 99% auf die EU beschränken.

Viele Grüße,
Wilma
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kaiserschmidt
Mitglied in Silber
kaiserschmidt


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BeitragThema: Re: Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt!   Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! EmptyFr Jun 25, 2021 11:37 am


Hallo Forumler,

entschuldigt wenn auch ich meinen Senf dazu gebe, aber ich war einmal früher sozusagen
vom Fach.
Inwieweit ein ausländischer Unternehmer sich in der EU registrieren lassen kann und die
Einfuhrumsatzsteuer für seine Exporte nach Österreich dann selbst abführt, weiss ich
nicht. Nach Aussagen meines Sohnes - der Steuerberater ist, gibt es diese Vorgangsweise
innerhalb der EU, sie ist jedoch äußerst verwaltungaufwendig. Ich kann mir nicht vorstellen,
daß ein gewerblicher Briefmarkenhändler diese Mühen auf sich nimmt.
Für die Abfuhr einer Steuer wird also der Emfänger in Österreich zuständig sein. Das war auch bisher
so wenn der Wert der Sendung incl. Versandkosten über € 20,- lag.
Möglicherweise wird die Post stichprobenartig verdächtige Sendungen überprüfen, ob eine
steuerpflichtige Einfuhr vorliegt, ich glaube aber nicht, daß das so gehandhabt wird , da ist einfach
der Verwaltungsaufwand trotz der Gebühren zu hoch.

Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! Bild299

Heute habe ich diesen Brief aus Indien erhalten. Der Versender gibt den Wert an - $ 5,-
Die Portokosten fehlen, die Post muß da schätzen oder weitere Nachforschungen
betreiben. Das alles bringt nur Ärger, Mehrkosten für den Staat und bei geringen Beträgen
eine wesentliche Verteuerung für den Empfänger. Was auch zu bedenken ist - die
Sendungen werden um Wochen oder Monate länger dauern, da sie lange bei der Post
liegen bleiben, bis sie bearbeitet werden. Das war bisher auch so.
Da wird ein Bürokratieaufwand geschaffen, der nichts bringt ausser Ärger.

Kaiserschmidt


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kaiserschmidt
Mitglied in Silber
kaiserschmidt


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BeitragThema: Re: Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt!   Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! EmptyDo Jul 08, 2021 2:04 pm


Hallo Forumler,

Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! Bild301

mein erster Einfuhrbeleg aus Grossbritannien ab dem 1.7.2021.
Die Rechnungssumme betrug 36,- Pfund Porto 2,10 Pfund, über Ebay wurde bei der Zahlung
20% öst. Einfuhrumsatzsteuer eingehoben und unter der ID Nummer IM2760000742
offensichtlich auch abgeführt.
Ich gehe davon aus, daß auch bei Einfuhren aus anderen Drittländern, bei denen der Kauf
über Ebay erfolgt ist, durch die Zahlungsabwicklung bei Ebay die EUST von Ebay
verrechnet und abgeführt wird.
Die mir angelastete Einfuhrumsatzsteuer hat in diesem Falle 7,62 Pfund betragen. andere
Gebühren sind keine angefallen.

Kaiserschmidt


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kaiserschmidt
Mitglied in Silber
kaiserschmidt


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BeitragThema: Re: Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt!   Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! EmptyMi Jul 28, 2021 10:23 am


Hallo Forumler,

Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! Bild307

ein Brief aus Brasilien - der Absender hat einen Warenwert von 0 angegeben, der Zoll
in Wien hat von mir die Rechnung und die Zahlungsbestätigung verlangt.
Brief $ 10,- Porto $ 5,- zusammen € 13,20.

Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! Bild_963

die Abrechnung sieht dann so aus - EUST ( Einfuhrumsatzsteuer ) € 2,64 Nebenkoste € 28,- !!!
Bei einer Firma könnte man das als Wucher bezeichnen.

Freigrenze für Einfuhr aus Drittländern fällt! Bild_964

dieser Absender hat keine Angaben auf dem Brief gemacht, ich habe ihn ohne Probleme
erhalten. Das wäre schlecht ausgegangen - Warenwert $ 4,- Nebenkosten € 28,-

Offensichtlich sorgt Ebay nicht überall für die Verzollung.

Kaiserschmidt



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