- Paul S. schrieb:
- Hallo Reinhard,
Du hast alles richtig erkannt.
Die Jubiläumspostkarte 1914 war nur bis zum 30.09.16 gültig. Die Kartengebühr ab 1.10.16 betrug 8 Heller - doppelte Fehlgebühr gerundet = 20 Heller Porto.
Die "normale" Postkarte wurde wie die Freimarken mit 1.1.1917 für ungültig erklärt, da die Postdirektion aber noch große Bestände hatte wurde die Gültigkeit Ende des Jahres bis 31.03.1917 verlängert. Der Postbeamte wusste von der Verlängerung nichts und Stempelte "T". Die Gültigkeit wurde aber doch erkannt und als Fehlbetrag "0" vermerkt. Ungewöhnlicher Taxvermerk!
Grüße Paul
Hallo Paul
Bezüglich der 2. Postkarte (mit dem 0 T) muss ich eine Korrektur anbringen:
Bei dieser Postkarte handelt es sich um einen Fehler des Postbeamten beim Empfängerpostamt.
Kurz zur Auflösung:
Gültikeit der Wertzeichen und der Ganzsache:
Ganzsache Ferchenbauer Nr 199: 5 He Ausgabe 1908 Jubiläumsausgabe: gültig bis 31.03.1917 (lt. Ferchenbauer)
Mi-Nr. 141: 3 He Ausgabe 1908 Jubiläumsausgabe: gültig bis 31.12.1916 (lt. Ferchenbauer)
Mi-Nr. 190: 15 He Ausgabe 01.10.1916 Kaiserkrone: gültig bis 20.02.1918
Datum der Beschlüsse und Verordnungen der Post:
01.10.1916 - Portoerhöhung im Inland bei Postkarten
auf 8 Heller bei Ganzsachen-Postkarten
auf 10 Heller bei mit Wertzeichen frankierten Postkarten oder Ansichtskarten
bei mit Wertzeichen frankierten Post- oder Ansichtkarten auf 8 Heller - wurden 5 He Nachporto eingehoben
(2 He verdopplet- aufgerundet auf 5 He)
30.10.1916 - Beschluß
In Geltung stehende Postwertzeichen verlieren mit 31.12.1916 ihre Gültigkeit.
21.12.1916 - Verordnung - veröffentlicht erst am 27.12.1916
Die Gültigkeitsdauer der mit einem unmittelbaren Wertzeichenaufdruck der "früheren Ausgabe" versehenen Formulare
(Briefumschläge, Kartenbriefe, Karten, Streifbänder, Adreßzettel usw.) wurde bis 31.03.1917 verlängert.
Diese Verordnung galt nicht für Briefmarken.
31.12.1916 - Ungültigkeit aller Briefmarken welche am 30.10.1916 noch gültig waren
31.03.1916 - Ungültigkeit aller Ganzsachen welche am 30.10.1916 noch gültig waren
Die gültige 5 He Postkarte wurde am 06.01.1917 in GRAZ mit einer ungültigen 3 He Marke Jubiläumsausgabe (wahrscheinlich aus Restbestand des Aufgebers) auf 8 He zufrankiert und mit 2 x 15 He der Ausgabe 1916 als Porto für die Expressbeförderung frankiert.
Der Postbeamte in Graz wußte von der Ungültigkeit der 3 He Marke und schlug den T-Stempel auf der Karte ab.
Dem Postbeamten beim Empfängerpostamt in Wien war die Ungültigkeit der 3 He Marke nicht bekannt und er ging von einer korrekten Frankierung aus und hat neben dem T-Stempel mit dem blauen Stift den Fehlbetrag als 0 gekennzeichnet - und kein Nachporto eingehoben.
Das Porto dieser Karte war falsch - Nachporto hätte in diesem Fall 10 Heller betragen (2 x 3 He = 6 He -aufgerundet auf 10 Heller)
Grüße Sigi