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| | Hinweise in der Beschreibung! | |
| Autor | Nachricht |
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Gast Gast

 | Thema: Hinweise in der Beschreibung! Sa Feb 16, 2008 7:33 pm | |
| Bei Briefmarkenangeboten gibt es viele Hinweise in der Beschreibung, die auf eine Fälschungen oder Verfälschung hinweisen können. Ferner werden die philatelistischen Fachausdrücke und Sonderzeichen für den Briefmarkenhandel erklärt.
Angebotsmerkmale: Privatauktion - Mache ich eine nicht öffentliche Bieterliste, kann niemand mögliche spätere Opfer warnen. Wenn ich als Anbieter also weiss, dass meine Marken falsch oder verfälscht sind, mache ich natürlich lieber eine Privatauktion.
Profil privat - Was bei Apothekern zu Recht Pflicht ist, sollte bei Briefmarkenanbietern alle Alarmglocken tönen lassen. Steht in meinen Bewertungen zum Beispiel so etwas wie: Prüfzeichen waren falsch oder ähnliches, will der Anbieter natürlich nicht, dass Kaufinteressenten das lesen können.
Ohne Obligo - Hier darf man davon aus gehen, dass alle Marken über 100,- Katalogwert wirklich falsch sind. Warum würde ein Verkäufer das sonst schreiben? Zudem verstößt ein solches Angebot gegen Ebaybedingungen. Lesen Sie den Warnhinweis, der beim Verkaufsformular angezeigt wird, wenn Sie Briefmarken anbieten wollen.
Keine Garantie nach EU-Recht - Hier will der Verkäufer in der Regel seine Fälschungen nicht wiedersehen. Was hat es mit dem EU Recht auf sich? Alle Verkäufer haben zunächst eine Garantie von zwei Jahren für den Käufer zu gewähren. Unter bestimmten Vorraussetzungen, zum Beispiel, dass der Verkäufer kein gewerblicher Händler ist, kann er die Fristen verkürzen oder auch die Garantie ausschließen. Gemeint ist aber die Garantie für eine Funktion. Das wissen die meisten Schreiber dieser Passagen offenbar nicht. Eine Briefmarke ist keine Dampfmaschine und auch kein Toaster. Deshalb braucht man auch keine Garantie zu beschränken. Wenn im Angebot zum Beispiel als Titel steht: Bayern 1 gestempelt, dann gibt es ein Bild und als Text: Keine Garantie nach EU-Recht, meint auch der Verkäufer einer Fälschung aus dem Schneider zu sein. So ist es jdoch nicht. Was angeboten wird, muss auch geliefert werden. Das Stichwort heißt Erfüllungspflicht und gemeint ist nicht, die abgebildete Fälschung liefern zu müssen. Also kann man zusammenfassen: In Bezug auf den Verkauf von Briefmarken, bringt eine Einschränkung der Garantie nichts. Die Erfüllungspflicht wird auch nicht außer Kraft gesetzt. Also was soll das dann? Wer irgend etwas beschränken will, Beispiel: Keine Garantie, keine Rücknahme, hat kein Vertrauen in seine Ware. Weshalb sollten Sie das dann haben?
Vorhandene Prüfzeichen sind anzuerkennen - Hier gibt es zwei Varianten. Die Erste, die Marke war erneut zur Prüfung und wurde nun abgelehnt. Die Zweite, häufigere Variante, das Prüfzeichen ist einfach falsch.
Ist unsachliches Geplänkel in mehr Worte gefaßt, als die sachliche Beschreibung? Häufig liest man: die Marken stammen von einem Polizeipräsidenten, Briefmarkenvereinsvorsitzenden oder ähnlichen. Man liest auch: ein Prüfung ist nicht nötig weil man an diesem oder jenem Detail die Echtheit sehen soll, weil es so im Katalog stünde oder die Marke von Auktionshaus X stammen soll. Sehr beliebt ist auch: Die Briefmarken müssen echt sein, sie sind von meinem Opa. All diese Behauptungen sind für Bieter nicht nachvollziehbar.
Ich habe keine Ahnung von Briefmarken, kann man häufig lesen. Trotzdem werden teure Unternummer erwähnt und Abarten vorgestellt. Da fragt man sich zu Recht, was man nun glauben soll. Das einzige, was man unbesorgt glauben darf, der Anbieter hat keine Ahnung.
Kommen mehrere dieser einschränkenden Merkmale zusammen, sollte man besser die Finger von dem vermeintlichen Schnäppchen lassen.
Fachausdrücke bei Briefmarkenangeboten (*) oder o. G. = ungebraucht, ohne Gummi. Das können, bei klassischen Marken auch Stücke sein, die verwendet wurden aber der Entwertung entgangen sind. Lesen Sie die Hinweise in den Spezialkatalogen. Es gilt nicht für Marken bei denen Federzug oder Stempel entfernt wurde.
* = Originalgummi mit Falz/Falzresten. Gilt nicht für nachgummiert = Gummi falsch
** = postfrisch, wie am Postschalter verkauft. Gilt nur für gummiert verausgabte Marken mit vollständigem, unbehandeltem, unbeschädigtem Originalgummi. Marken die ohne Gummi verausgabt wurden können nicht ** sein, sondern sind: wie verausgabt, o. G.
*** oder (**) oder Luxusgummierung = falscher oder verfälschter Gummi Diese Formulierung wird seit Jahrzehnten benutzt, um Marken mit falschem Gummi als vermeintlich postfrisch, anzubieten. Hier gibt es praktisch keine Ausnahmen. Die Formulierung bedeutet: falscher Gummi oder verfälschter Gummi. Beachten Sie auch, wenn Prüfzeichen von Prüfern des BPP auf ungebrauchten Marken, nicht ganz unten, am untersten Ende der Marke stehend, angebracht sind und die Marke sonst keine sichtbaren Mängel hat, ist immer der Gummi verfälscht. Davon gibt es keine Ausnahmen. Eine typische Verfälschung ist eine Posthornmarke mit Originalgummi, altsigniert zum Beispiel von SCHLEGEL BPP, 1 Zahn höher signiert, weil bei der Vorlage mit Falzrest. Der Falz wird, weitgehend spurlos, entfernt, die Marke dann als postfisch oder "Originalgummi, ohne Falz" angeboten. Objektiv geht so eine Formulierung noch über "Bauernfängerei" hinaus. Trotzdem kann man diese immer wieder lesen.
Qualitätsbezeichnungen II. Wahl = Reste einer Briefmarke, brauchbar als Farbvergleichsstück, wegen des Stempels, als Rohmaterial für Reparaturen oder zur Herstellung einer Vergleichsschablone geeignet.
fein = Briefmarke mit verschiedenen Mängeln. Dünne Stellen, Riße, Knicke, kleinere Fehlstellen wie Löcher oder fehlende Ecken.
feinst = Briefmarke mit verschiedenen kleinen Fehlern. Eine kleine helle Stelle, kleine Bugspuren, Flecke oder kurze Zähne kann man so kurz umschreiben
Pracht = Briefmarke in normaler Erhaltung. Was das ist, steht bei klassischen Marken als Randnotiz in den jeweiligen Katalogen, bei modernen Marken für "Einwandfrei".
Kabinett = Als die Briefmarken noch nicht in gleichmäßiger Qualität an die Postschalter kamen, also etwa bis zum Jahr 1900, gab es natürlich immer schon Stücke in besonders guter Qualität. Bei einer Marke die mit Kabinett bezeichnet wird, dürfen keine Fehler vorhanden sein. Es reicht nicht, das die Marke einen breiteren Rand hat, als ein Prachtstück. Bei gestempelten Marken muß auch der Stempel klar lesbar und sauber abgeschlagen sein. Selbst eine unsichtbare Bugspur (die sieht der Prüfer im verdunstenden Benzinbad), darf nicht vorhanden sein.
Luxus = Eine Briefmarke, die als Kabinettstück zusätzlich herausragende Eigenschaften hat. Nur eine herausragende Eigenschaft reicht nicht aus. Ein Beispiel, eine Marke mit ernormen Rändern, einmal mit fast vollem Stempel, schräg abgeschlagen und einmal mit zentrischem Vollstempel (= idealer Stempel), wäre nur im letzteren Fall ein Luxusstück. Für Raritäten kann der Ausdruck "Luxus" auch angemessen sein, wenn es sich um eines der schönsten existierenden Stücke handelt.
Laienhafte "Fachbegriffe" "Nachprüfgarantie", eine besonders lustige Wortschöpfung. Glauben Sie nicht? Tatsächlich wäre es ja etwas Gutes, wenn man ein zusätzlich Garantie erhält. Was will uns das Wort nun sagen? Das diese ungeprüfte Marke nach Ansicht des Verkäufers wirklich echt ist. Was viele Verkäufer nicht ahnen, eine Briefmarke, einfach so abgeboten, meint immer eine echte Briefmarke. Erhalten wir also etwas zusätzlich, wenn dieses Wort dabei steht? Nein! Jeder kann nach belieben seine Einkäufe nachprüfen lassen. Stellt sich die Marke bei einer kompetenten Prüfung als falsch heraus, muss der Verkäufer eine echte Marke im Austausch liefern. Es gibt, zumindest in Deutschland, nach dem BGB (und nur das gilt, kein ominöses EU-Recht) eine Erfüllungspflicht. Der muss der Verkäufer nachkommen. Also: Sie haben immer eine Nachprüfgarantie. Was kann man aus der Formulierung noch schließen? Kosten und Handling für eine Prüfung, waren dem Verkäufer zuviel. Er wälzt Arbeit und Geldvorlage auf den Käufer ab. Vergleichbar wäre eine: "Liefergarantie"! Die gibt natürlich keiner, denn hier erkennt auch der Laie, dass diese überflüssig wäre. Falls Sie den Begriff bisher in guter Absicht verwendet haben, lassen Sie ihn einfach in Zukunft weg.
Es gibt viele Wortschöpfungen, die dienen dazu, den Wert eines Artikels höher scheinen zu lassen, als er ist. Der Anbieter will also den Kaufinteressenten über den wahren Charakter des Angebotes täuschen. So eine Schöpfung ist: "Originalgummi ohne Falz". Weiter oben ist bereits beschrieben, das es sich hier um Entfalzungen handelt.
Andererseits gibt es auch Anbieter, die Laienhaft versuchen, einen vorliegenden Sachverhalt korrekt zu beschreiben. So wird zum Beispiel von Anderen die Bezeichnung "postfrisch mit Falz", als Unsitte gerügt. Wenn Jemand bei einer ungebrauchten Briefmarke einen vorhandenen Falz erwähnt, ist das Ehrlich und keine Unsitte. Mit "postfrisch" ist da wohl einfach nur "Originalgummi" gemeint. Selbst "mit Pfalz" ist besser, als das Papierstück auf der Rückseite nicht zu erwähnen.
Schon mehrfach bin ich auch auf negative Bewertungen gestoßen, in denen ein Falz bei gestempelten Marken bemängelt wurde. Wenn dieser mit Patex oder Uhu festgeklebt wurde, ist es ein Mangel, der erwähnt werden muss. Normalerweise ist der Falz aber bei gestempelten Marken ohne Belang. Ausnahme: Wasserempfindliche Marken und geprägte Marken, die durch unsachgemäßes Waschen und Trocknen Farbe oder Prägung verlieren könnten.
Mit der Erfindung von Klebstoffen, wie sie noch heute auf Klebebändern zu finden sind, kam der sogenannte Schonfalz, von Laien auch als Fettfalz bezeichnet, auf den Markt, der sich wie ein Stück Tesafilm, vorsichtig wieder von den Briefmarken abziehen lies, wenn man das zeitnah machte. Leider fettet der Klebstoff durch das Papier. Genau wie jedes Klebeband noch heute. Die so entstehenden Flecke kann man mit Wasser und Chemikalien beseitigen. Leider geht der Gummi dabei verloren. Die Flecken auf ungebrauchten Marken wirken hell. Das Paier hat jedoch nicht an Substanz verloren.
Unter "falzhellen" Briefmarken versteht man solche, die durch das Abreißen eines Falzes anstanden sind. Papierfasern bleiben am Falz kleben und beschädigen so die Briefmarken.
Lesen kann man auch die Behauptung, ungeprüfte Marken wären weniger Wert, als geprüfte. Das stimmt natürlich nicht. Nicht die Prüfung ist ausschlaggebend, sondern Qualität und Echtheit. Eine geprüfte Marke kann maximal die Kosten der Prüfung mehr Wert sein. Es gibt auch Marken im Katalog, da steht bei der Bewertung, die Preise gelten nur für geprüfte Stücke. Das ist dann auch so. Aber wieder ist die Prüfung nur der letzte Schritt. Erst einmal müssen die Marken echt sein. Für viele kleine Sammelgebiete gibt es auch nur eine kleine Zahl von Spezialsammlern. Von diesen braucht niemand eine Prüfung. Wer als Verkäufer nicht über das notwendige Fachwissen verfügt, ist auf eine auktuelle Prüfung angewiesen oder muss die Briefmarke als ausdrücklich falsch anbieten. Das schreiben die geltenden Verkaufbedingungen von Ebay für Briefmarken vor. Beachten Sie den Warnhinweis im Verkaufsformular. Sie stellen mit Turbolister ein? Rufen Sie einen Briefmarkenartikel zum Ändern auf und versuchen Sie diesen wieder fertig zu stellen. Zum Schluss kommt der Warnhinweis. Damit man sich eben auch als Verkäufer vorher informieren kann, schreibe ich diese Ratgeber. Mit Ausnahmen von zwei allgemeinen Ratgebern, immer mit Bildern echter Marken und den Erkennungsmerkmalen derselben.
Briefmarken mit falschem Gummi sind exakt so anzusetzen, wie Marken ohne Gummi. Eventuell kann man für die falsch gummierten Marken 1,- Euro pro Stück an Reinigungskosten abziehen. Falscher Gummi, auch liebevoll Neugummi genannt, erhöht nur den Wert für Betrüger. Meist sind die Marken unnatürlich hart, fleckig und auch sonst durch den falschen Gummi geschändet. Oft ist der Gummi so klebrig, dass die Marke selbst in einer Hawidtasche festklebt. |
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